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Gesundheitsreform

Gesetz zur modernisierng der Krankenkasse (GMG)

Schon vor der Reform gab es viele Leistungen die von der GKV (gesetzliche Krankenkasse) nicht oder nur zum Teil bezahlt wurden, z.B. Heilpraktiker, Brillen , Kontaktlinsen, Zahnersatz und vieles mehr. Mit Beginn der Gesundheitsreform2004 muß der Patient noch mehr Zuzahlungen leisten z.B. erhöhte Rezeptgebühr 10% jedoch mindestens 5 €. Je Quartal 10 € Praxisgebühr, neue Facharztregelung. Bis 280 € Zuzahlung im Krankenhaus. Ab 2005 muß eine obligatorische Zahnversicherung abgeschlossen werden, d.h. wer schon vorher eine private Zahnversicherung hat, kann sich befreien lassen. Bei längerer Krankheit fehlen Ihnen 22,5% Krankengeld, ab 2006 müssen Sie 0,5% des Bruttoeinkommens für die Krankengeldversicherung bezahlen. Das Sterbegeld wird nicht mehr bezahlt.

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Alle Änderungen im Detail bekommen Sie unter
http://www.die-gesundheitsreform.de

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