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Rister-Rente FAQ

Die staatlich geförderte Privatrente ("Riester-Rente") wird es ab dem 01.01.2002 geben. Rechtzeitig erhalten Sie von uns schon heute die wichtigsten Informationen zur Rentenreform.


nach oben   Warum gibt es eine Rentenreform?

Das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland ist seit langem überlastet. Die Menschen werden zunehmend älter und beziehen somit auch über einen längeren Zeitraum Renten. Die Zahl der Neugeborenen hingegen nimmt immer weiter ab, so dass schon heute drei junge einem älteren Menschen über 60 Jahre gegenüberstehen. Mit Hilfe der Rentenreform sollen die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung langfristig stabil gehalten werden. So soll bis zum Jahr 2020 der Beitragssatz unter 20%, bis zum Jahr 2030 unter 22% bleiben.

nach oben   Was bedeutet die Reform für das Rentenniveau?

Das Netto-Rentenniveau wird von heute 70% auf schrittweise 67% bis zum Jahr 2030 gesenkt. Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren - dem sog. "statistischen Eckrentner". Die Riester-Rente dient somit ausschließlich der Erhaltung des bisherigen Rentenniveaus. Auf eine zusätzliche Absicherung kann deshalb nicht verzichtet werden.

nach oben   Wie funktioniert die Riester-Rente?

Die private Vorsorge ist für den Bürger freiwillig. Damit wird ihm ein großes Maß an Eigenverantwortung übertragen. Derjenige, der sich für die private Vorsorge entscheidet, wird vom Staat gefördert. Wer diese Möglichkeit hingegen nicht nutzt, verschenkt bares Geld.
Personen, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, erhalten staatliche Zulagen und Steuervorteile, wenn sie ab dem 01.01.2002 1% ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens für eine private Vorsorge sparen. Die für den Steuerpflichtigen günstigere Lösung (Steuerersparnis oder Zulage) wird durch das Finanzamt nach Einreichung der Einkommensteuererklärung ermittelt.
Die Förderung erfolgt schrittweise mit einer Steigung nach jeweils zwei Jahren. Der Höchstbeitrag dieser Förderung ist im Jahr 2008 mit 4% des Vorjahreseinkommens erreicht.

nach oben   Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Die Förderung kann von allen gesetzlich Rentenversicherungspflichtigen in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich im Einzelnen um:

  • Arbeiter, Angestellte, Auszubildende
  • Versicherte während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Wehr-und Zivildienstleistende
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen
  • versicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
Nicht gefördert werden:
Beamte, nicht versicherungspflichtige Selbständige, Rentner, Angestellte im öffentlichen Dienst oder mit ähnlicher Zusatzversorgung.

nach oben   Welche Anlagearten werden gefördert?

Der Staat fördert die:

  • Private Rentenversicherung
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse, Pensionsfonds
  • Fondssparpläne, Banksparpläne
  • selbstbewohnten Immobilien innerhalb Deutschlands
An diese Anlageformen stellt der Gesetzgeber strenge Anforderungen. So müssen die eingezahlten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit garantiert sein. Ein förderungswürdiger Vertrag muss bis zum Beginn der Altersrente (frühestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres) laufen. Die Auszahlung der Leistungen hat in Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden Rente zu erfolgen. Der Verbraucherschutz muss durch bestimmte Informationspflichten gewährleistet sein.

nach oben   Was bedeutet "Zertifizierung"?

Damit der Versicherungspflichtige weiß, dass er für ein bestimmtes Produkt tatsächlich die staatliche Förderung erhält, erfolgt im Vorfeld eine Prüfung der Produkte. Eine beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen neu eingerichtete Zertifizierungsstelle prüft sämtliche Produkte, die später als "Riester-Produkte"angeboten werden sollen. Entsprechen sie den Förderkriterien, so wird die Zertifizierung erteilt.

nach oben   Wieviel zahlt der Staat hinzu?

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage je Kind zusammensetzt.
Die Grundzulage beträgt in den Jahren

2002 und 2003EUR 38,00
2004 und 2005EUR 76,00
2006 und 2007EUR 114,00
ab 2008EUR 154,00

Hinzu kommt eine Kinderzulage je Kind von in den Jahren

2002 und 2003EUR 46,00
2004 und 2005EUR 92,00
2006 und 2007EUR 138,00
ab 2008EUR 185,00

Bei Verheirateten verdoppelt sich die Grundzulage. Voraussetzung ist das Bestehen von zwei Verträgen. Dabei muss mindestens ein Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehören.
Die Zulage ist einkommensunabhängig. Einzige Voraussetzung ist die Zahlung eines Mindestbeitrages.

nach oben   Wieviel muss ich selbst zahlen, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen?

Die vollständige Zulage erhalten Sie, wenn Sie von Ihrem sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres in den Jahren

2002 und 2003 mindestens 1% maximal EUR 525,00
2004 und 2005 mindestens 2%maximal EUR 1.050,00
2006 und 2007 mindestens 3% maximal EUR 1.575,00
ab 2008 mindestens 4% maximal EUR 2.100,00
abzüglich der Zulagen investieren.

Der Gesetzgeber verlangt jedoch einen absoluten, von der Anzahl der Kinder abhängigen Eigenbeitrag, den jeder Förderungsfähige zu leisten hat.

Dieser beträgt in den Jahren

2002 bis 2004 EUR 45,00 ohne Kinder EUR 38,00 mit einem Kind EUR 30,00 ab zwei Kindern
ab 2005 EUR 90,00 ohne Kinder EUR 75,00 mit einem Kind EUR 60,00ndern

Der geförderte Personenkreis kann zusätzlich zu den Zulagen Altersvorsorgebeiträge sowie Zulagen als Sonderausgaben geltend machen, und zwar in den Jahren

2002 und 2003 EUR 525,00
2004 und 2005 EUR 1.050,00
2006 und 2007 EUR 1.575,00
ab 2008 EUR 2.100,00

Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, so wird die Differenz dem Steuerpflichtigen zusätzlich gutgeschrieben.

nach oben   Reicht die Riester-Rente zur Altersvorsorge aus?

Die Riester-Rente ist lediglich ein Ausgleich für die zukünftigen Rentenkürzungen aufgrund der Reform. So wird damit nur die Senkung des Nettorentenniveaus von 70% auf 67% - bezogen auf einen Durchschnittsverdiener mit 45 Beitragsjahren in der Gesetzlichen Rentenversicherung (dem sog. "statistischen Eckrentner") - aufgefangen. Die heute schon bestehende Versorgungslücke und die damit verbundene zusätzlich zu treffende Vorsorge bleiben unberührt.

Die folgende Grafik dient der Verdeutlichung:


Bei Versicherten mit einer geringeren Anzahl von Beitragsjahren oder mit einem über dem Durchschnitt liegenden Einkommen ist die bestehende Versorgungslücke sogar noch größer.


Stand: Juli 2001
Quelle: Hanse-Merkur Versicherungsgruppe

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