Rister-Rente FAQ
Die staatlich geförderte Privatrente
("Riester-Rente") wird es ab dem 01.01.2002 geben.
Rechtzeitig erhalten Sie von uns schon heute die wichtigsten
Informationen zur Rentenreform.
Warum gibt es eine Rentenreform?
Das Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland ist seit langem
überlastet. Die Menschen werden zunehmend älter und
beziehen somit auch über einen längeren Zeitraum
Renten. Die Zahl der Neugeborenen hingegen nimmt immer weiter ab,
so dass schon heute drei junge einem älteren Menschen
über 60 Jahre gegenüberstehen. Mit Hilfe der
Rentenreform sollen die Beiträge zur Gesetzlichen
Rentenversicherung langfristig stabil gehalten werden. So soll
bis zum Jahr 2020 der Beitragssatz unter 20%, bis zum Jahr 2030
unter 22% bleiben.
Was bedeutet die Reform für das Rentenniveau?
Das Netto-Rentenniveau wird von heute 70% auf
schrittweise 67% bis zum Jahr 2030 gesenkt. Berechnungsgrundlage
ist das Nettoeinkommen eines Durchschnittsverdieners mit 45
Beitragsjahren - dem sog. "statistischen Eckrentner".
Die Riester-Rente dient somit ausschließlich der Erhaltung
des bisherigen Rentenniveaus. Auf eine zusätzliche
Absicherung kann deshalb nicht verzichtet werden.
Wie funktioniert die Riester-Rente?
Die private Vorsorge ist für
den Bürger freiwillig. Damit wird ihm ein großes
Maß an Eigenverantwortung übertragen. Derjenige, der
sich für die private Vorsorge entscheidet, wird vom Staat
gefördert. Wer diese Möglichkeit hingegen nicht nutzt,
verschenkt bares Geld.
Personen, die in der Gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert sind, erhalten staatliche
Zulagen und Steuervorteile, wenn sie ab dem 01.01.2002 1% ihres
sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens für eine
private Vorsorge sparen. Die für den Steuerpflichtigen
günstigere Lösung (Steuerersparnis oder Zulage) wird
durch das Finanzamt nach Einreichung der
Einkommensteuererklärung ermittelt.
Die Förderung erfolgt schrittweise mit einer Steigung nach jeweils zwei Jahren.
Der Höchstbeitrag dieser Förderung ist im Jahr 2008 mit
4% des Vorjahreseinkommens erreicht.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Die Förderung kann von allen gesetzlich
Rentenversicherungspflichtigen in Anspruch genommen werden. Dabei
handelt es sich im Einzelnen um:
- Arbeiter, Angestellte, Auszubildende
- Versicherte während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Wehr-und Zivildienstleistende
- geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher von Lohnersatzleistungen
- versicherungspflichtige Selbständige
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
Nicht gefördert werden:
Beamte, nicht versicherungspflichtige Selbständige, Rentner, Angestellte im öffentlichen
Dienst oder mit ähnlicher Zusatzversorgung.
Welche Anlagearten werden gefördert?
Der Staat fördert die:
- Private Rentenversicherung
- Direktversicherung
- Pensionskasse, Pensionsfonds
- Fondssparpläne, Banksparpläne
- selbstbewohnten Immobilien innerhalb Deutschlands
An diese Anlageformen stellt
der Gesetzgeber strenge Anforderungen. So müssen die
eingezahlten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit garantiert
sein. Ein förderungswürdiger Vertrag muss bis zum
Beginn der Altersrente (frühestens bis zur Vollendung des
60. Lebensjahres) laufen. Die Auszahlung der Leistungen hat in
Form einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden Rente zu
erfolgen. Der Verbraucherschutz muss durch bestimmte
Informationspflichten gewährleistet sein.
Was bedeutet "Zertifizierung"?
Damit der Versicherungspflichtige
weiß, dass er für ein bestimmtes Produkt
tatsächlich die staatliche Förderung erhält,
erfolgt im Vorfeld eine Prüfung der Produkte. Eine beim
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen neu
eingerichtete Zertifizierungsstelle prüft sämtliche
Produkte, die später als "Riester-Produkte"angeboten werden sollen. Entsprechen sie den
Förderkriterien, so wird die Zertifizierung erteilt.
Wieviel zahlt der Staat hinzu?
In Abhängigkeit von den geleisteten
Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich
aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage je Kind
zusammensetzt.
Die Grundzulage beträgt in den Jahren
| 2002 und 2003 | EUR 38,00 |
| 2004 und 2005 | EUR 76,00 |
| 2006 und 2007 | EUR 114,00 |
| ab 2008 | EUR 154,00 |
Hinzu kommt eine Kinderzulage je Kind von in den Jahren
| 2002 und 2003 | EUR 46,00 |
| 2004 und 2005 | EUR 92,00 |
| 2006 und 2007 | EUR 138,00 |
| ab 2008 | EUR 185,00 |
Bei Verheirateten verdoppelt sich die Grundzulage. Voraussetzung ist das Bestehen
von zwei Verträgen. Dabei muss mindestens ein
Ehepartner zum geförderten Personenkreis gehören.
Die Zulage ist einkommensunabhängig. Einzige Voraussetzung ist
die Zahlung eines Mindestbeitrages.
Wieviel muss ich selbst zahlen, um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen?
Die vollständige Zulage erhalten Sie, wenn Sie von Ihrem
sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres in den
Jahren
| 2002 und 2003 |
mindestens 1% |
maximal EUR 525,00 |
| 2004 und 2005 |
mindestens 2% | maximal EUR 1.050,00 |
| 2006 und 2007 |
mindestens 3% |
maximal EUR 1.575,00 |
| ab 2008 |
mindestens 4% |
maximal EUR 2.100,00 |
abzüglich der Zulagen investieren.
Der Gesetzgeber verlangt jedoch einen absoluten, von der Anzahl der Kinder
abhängigen Eigenbeitrag, den jeder
Förderungsfähige zu leisten hat.
Dieser beträgt in den Jahren
| 2002 bis 2004 |
EUR 45,00 ohne Kinder |
EUR 38,00 mit einem Kind |
EUR 30,00 ab zwei Kindern |
| ab 2005 |
EUR 90,00 ohne Kinder |
EUR 75,00 mit einem Kind |
EUR 60,00ndern |
Der geförderte Personenkreis kann
zusätzlich zu den Zulagen Altersvorsorgebeiträge sowie
Zulagen als Sonderausgaben geltend machen, und zwar in den Jahren
| 2002 und 2003 |
EUR 525,00 |
| 2004 und 2005 |
EUR 1.050,00 |
| 2006 und 2007 |
EUR 1.575,00 |
| ab 2008 |
EUR 2.100,00 |
Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die
Zulage, so wird die Differenz dem Steuerpflichtigen
zusätzlich gutgeschrieben.
Reicht die Riester-Rente zur Altersvorsorge aus?
Die Riester-Rente ist lediglich ein Ausgleich
für die zukünftigen Rentenkürzungen aufgrund der
Reform. So wird damit nur die Senkung des Nettorentenniveaus von
70% auf 67% - bezogen auf einen Durchschnittsverdiener mit 45
Beitragsjahren in der Gesetzlichen Rentenversicherung (dem sog.
"statistischen Eckrentner") - aufgefangen. Die heute
schon bestehende Versorgungslücke und die damit verbundene
zusätzlich zu treffende Vorsorge bleiben unberührt.
Die folgende Grafik dient der Verdeutlichung:
Bei Versicherten mit einer geringeren Anzahl von Beitragsjahren oder mit einem
über dem Durchschnitt liegenden Einkommen ist die bestehende
Versorgungslücke sogar noch größer.
Stand: Juli 2001
Quelle: Hanse-Merkur Versicherungsgruppe
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